Arbeitsgelegenheit

Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung bei einem Träger. Sie begründen kein Arbeitsverhältnis und müssen im öffentlichen Interesse sowie wettbewerbsneutral sein.  

Der Träger beantragt die Förderung. Erstattet werden nur Kosten, die unmittelbar bei der Verrichtung von Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit entstehen.

Um die Teilnehmenden bestmöglich zu unterstützen, ist die Qualität der Durchführung besonders wichtig. Sowohl bei der Beantragung einer Förderung, als auch bei der Durchführung einer AGH wird die Maßnahmequalität geprüft.

Um die Aussichten der Teilnehmenden zielgerichtet zu unterstützen, sollen die Einsatzbereiche arbeitsmarktnahe Tätigkeiten ermöglichen, ohne Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdrängen. Die erforderlichen Tätigkeitsbereiche ergeben sich aus den individuellen Unterstützungsbedarfen der Kundinnen und Kunden des Jobcenter Nordsachsen.

Die Teilnehmenden sollen mit einer AGH schrittweise an eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Teilnehmende erhalten zusätzlich zum Bürgergeld eine angemessene Aufwandsentschädigung pro geleistete Arbeitsstunde. Durch das Bürgergeld ist die Kranken- und Pflegeversicherung gewährleistet. Der Träger trägt Sorge für die Unfallversicherung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung von Maßnahmen oder bestimmter Personen.

Die Arbeitsgelegenheiten müssen vor Beginn der Tätigkeit beim Jobcenter beantragt werden. Das Jobcenter Nordsachsen veröffentlicht jedes Jahr einen Hinweis für den Antrag zur Durchführung einer Arbeitsgelegenheit.

Bedarfe

Das Jobcenter Nordsachsen möchte für seine Kundinnen und Kunden entsprechend dem gesetzlichen Auftrag ein umfassendes Portfolio an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten anbieten.

Jedes Jahr fördert das Jobcenter wieder neue Teilnehmerplätze in Arbeitsgelegenheiten (AGH). Diese werden im Rahmen einer Bedarfsplanung durch das Jobcenter Nordsachsen ermittelt.

Die Tätigkeiten verteilen sich dabei auf verschiedene Einsatzfelder.
Um Träger für die Durchführung der AGH zu gewinnen, stellt das Jobcenter Nordsachsen seine Bedarfe für Arbeitsgelegenheiten in nachfolgender Übersicht zur Verfügung.


Bedarfe für
Arbeitsgelegenheiten

Antragsverfahren

Der Antrag gibt Ihnen als Träger die Möglichkeit, sich mit einem geeigneten Maßnahmekonzept für die Durchführung einer AGH für die vom Jobcenter Nordsachsen festgestellten Bedarfe zu bewerben. Der Antrag ist immer konkret auf einen Bedarf (laufende Nummer, Einsatzort und Einsatzfeld) bezogen einzureichen. Die einzureichende Maßnahmekonzeption soll eine aussagekräftige Maßnahmevorstellung ermöglichen und dem Träger gleichzeitig die Möglichkeit geben, warum aus seiner Sicht die Maßnahme geeignet ist, die genannten Zielsetzungen einer Arbeitsgelegenheit im besonderen Maß zu erfüllen.

Die Antragstellung muss je Maßnahme getrennt erfolgen.

Die Anträge sind bis zum 30.11. des laufenden Jahres, für das Folgejahr im

Jobcenter Nordsachsen
Team 635 - Öffentlich geförderte Beschäftigung
Blomberger Straße 2
04758 Oschatz

oder per Email: jobcenter-nordsachsen.635@jobcenter-ge.de einzureichen.

Anträge, die verspätet eingehen, sind gegenüber bereits fristgerecht eingereichten Anträgen nachrangig und werden durch das Jobcenter auf einen noch notwendigen Bedarf geprüft.
Für Aufwendungen, die dem Träger für die Erstellung des Antrages entstehen, erfolgt keine Kostenerstattung durch das Jobcenter.


Antragsunterlagen
und Informationen