Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften
Fachkräfte sind für einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt unverzichtbar.
Bei der Personalsuche unterstützt das Jobcenter Nordsachsen Arbeitgeber und aktiv und geht dabei auch neue Wege.
Wir betreuen zahlreiche ausländische Arbeitskräfte, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Zum Teil erwerben diese Fachkräfte noch Deutschkenntnisse in Integrationskursen.
Unser Ziel ist es, dass die ausländischen Arbeitskräfte aus den Integrationskursen so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und weiter qualifiziert werden. Spracherwerb und der Einstieg in den Job sollen nicht nacheinander, sondern idealerweise nebeneinander erfolgen.
Das Jobcenter Nordsachsen kann parallel mit Förderangeboten unterstützen, um das fachliche Sprachniveau weiter auszubauen. Arbeit ist eine wichtige Grundvoraussetzung für gelungene Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Lassen Sie uns gemeinsam Menschen in Nordsachsen eine berufliche Perspektive geben und dadurch die Fachkräfte für Nordsachsen sichern.
Sprechen Sie uns gern an.
Was ist eigentlich der JOB-TURBO?
Nähre Informationen zum JOB-TURBO finden Sie hier:
Welche Dokumente werden für eine Arbeitsaufnahme benötigt?
- Gültiger Aufenthaltstitel oder
- Fiktionsbescheinigung (vorläufige Aufenthaltserlaubnis)
Läuft der gültige Zeitraum ab, muss sich Ihr Mitarbeiter/in bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.
Eine Ausnahme gibt es bei ukrainischen Geflüchteten. Sofern der Aufenthaltstitel am 01.02.2025 Gültigkeit besitzt, gilt diese automatisch bis 04.03.2026. Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 04. März 2026 fort. Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor dem Hintergrund des weiterhin anhaltenden Kriegsgeschehen durch Rechtsverordnung festgestellt (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV). - Führungszeugnis
Informationen dazu finden Sie hier:
Führungszeugnis für Geflüchtete
Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei einer Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften?
Allen durch das Jobcenter betreuten Kundinnen und Kunden stehen die gleichen Fördermöglichkeiten zur Verfügung, welche sie individuell nutzen können.
Folgende Unterstützungsmöglichkeiten gibt es insbesondere bei einer Beschäftigungsaufnahme:
Mit einer Maßnahme beim Arbeitgeber soll die berufliche Eignung potentiell neuer Mitarbeiter für die angestrebte Tätigkeit erprobt bzw. weitere berufsbezogene Kenntnisse erworben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmende erhalten die Chance sich am Arbeitsplatz kennenzulernen.
Diese Maßnahme ist für den Arbeitgeber mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden und kann bis zu 12 Wochen dauern.
Ermöglicht die Unterstützung für Unternehmen, die Menschen mit erhöhtem Einarbeitungsbedarf einstellen möchten.
Mit dem Eingliederungszuschuss wird ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 % für bis zu 12 Monate als Ausgleich für vorhandene Minderleistungen gewährt.
Der Antrag muss durch den Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgen.
Welche Möglichkeiten des Spracherwerbs während der Beschäftigung gibt es?
Berufssprachkurse bauen auf Integrationskursen auf und helfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre fachlichen Deutschkenntnisse für den beruflichen Alltag zu
verbessern. Diese Kurse werden sowohl vorbereitend auf eine Beschäftigung, als auch während der Beschäftigung angeboten und enden mit einem Zertifikat.
NEU: Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) erweitern die fachbezogenen Deutschkenntnisse Ihres Arbeitnehmers arbeitsplatzbezogen, insbesondere während der Beschäftigung. Diese können sehr individuell abgestimmt und durchgeführt werden. Ein Zertifikat wird nicht erworben. Ihr zuständiger Arbeitgeberservice berät Sie hierzu ausführlich.
Die Kontaktdaten des gemeinsamen Arbeitgeberservice finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/oschatz/unser-arbeitgeberservice
Nähere Informationen zum Job-BSK finden Sie unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/240131-job-turbo-bsk.html
Für alle Berufssprachkurse kann eine Förderung über das BAMF erfolgen.
Weitere Informationen:
Deutsch für den Beruf
Unter dem Link deufoe.berlin@bamf.bund.de können Sie sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden.
Fördert die Weiterbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in bestehender Beschäftigung.
Es können die Weiterbildungskosten für die Beschäftigten übernommen und Arbeitgebern Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten gewährt werden.
Bietet Jugendlichen die Möglichkeit zur Berufsorientierung.
Ziel ist es, Ausbildungssuchenden durch ein 6- bis 12-monatiges Langzeitpraktikum in einem Ausbildungsbetrieb den Beruf zu erproben und sich zu bewähren.
Bereitet Auszubildende auf Prüfungen vor und beinhaltet bei Bedarf auch eine sozialpädagogische Betreuung.
Hilft bei der Sicherung des Lebensunterhaltes in der Ausbildungszeit von Jugendlichen.
Was muss bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen beachtet werden?
Wenn Ihr neuer Mitarbeiter in seinem Heimatland einen Beruf erlernt oder studiert hat, können die Abschlüsse in Deutschland anerkannt oder bewertet werden. Dies ist insbesondere in den reglementierten Berufen wie beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger, Erzieher oder Arzt die Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten. Eine Beschäftigung in einem nicht reglementierten Beruf ist auch ohne Anerkennung möglich, jedoch auch hier zu empfehlen.
Für eine vertiefte Beratung für die Anerkennung der ausländischen Bildungsabschlüsse können Sie sich an das Fachinformationszentrum Zuwanderung (FiZu) wenden.
Alle Informationen finden sie unter www.anerkennung-sachsen.de
Eine ausführlichere Zusammenfassung des Anerkennungsverfahren und den entsprechenden Ansprechpartnern und Beratungsstellen bezüglich der Anerkennung des ausländischen Abschlusses und Zeugnisses finden sie unter https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss
Darf ein ukrainischer Flüchtling nur bis 04.03.2025 bei mir Arbeiten?
Wenn die Aufenthaltserlaubnis eine Gültigkeit bis nach dem 01.02.2025 enthält, darf ein/e Ukrainer/in automatisch mind. bis 04.03.2026 einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Ausländerbehörde stellt in diesen Fällen keine neue Aufenthaltserlaubnis aus.
Möchten Sie Ihre zukünftigen ausländischen Arbeitskräfte direkt kennenlernen?
Kein Problem - Wir organisieren für Sie:
- Bewerbertage in den JOBfabriken des Jobcenters
- Bewerbertage in Ihrem Unternehmen, gern auch mit Betriebsführung
- Speed-Datings
- JOBCafé im Jobcenter oder JOBCafé mobil außerhalb des Jobcenters (Verlinkung auf Wege zum Personal)
- Assistiere Vermittlung, d.h. gemeinsame Vorstellungsgespräche (auch als Videoberatung möglich)
Ansprechpartner
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Jobcenter Nordsachsen in allen 4 Liegenschaften zur Verfügung
Standort Oschatz
Frau Christin Hoffmann
Tel.: +49 (3435) 980 219
Frau Anja König
Tel.: +49 (3435) 980 397
Standort Eilenburg
Frau Katleen Kebellus
Tel.: +49 (3423) 651 638
Herr Mario Hesse
Tel.: +49 (3423) 651 632
Standort Torgau
Frau Anna Hammerschmidt
Tel.: +49 (3421) 737 137
Herr Daniel Helbig
Tel.: +49 (3421) 737 209
Standort Delitzsch
Frau Ina Leon
Tel.: +49 (34202) 987 190
Frau Corinna Fach
Tel.: +49 (34202) 987 212