Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften

Fachkräfte sind für einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt unverzichtbar.
Bei der Personalsuche unterstützt das Jobcenter Nordsachsen Arbeitgeber und Unternehmen. Wir betreuen auch ausländische Arbeitskräfte, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auf den nächsten Seiten stellen wir Ihnen einige ausländische Fachkräfte aus dem Bereich Erziehung, Schule und Medizin vor, die eine neue Beschäftigung in Nordsachsen suchen. Zum Teil erwerben diese Fachkräfte noch Deutschkenntnisse in Integrationskursen. Unser Ziel ist es, dass die ausländischen Arbeitskräfte aus den Integrationskursen so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und weiter qualifiziert werden. Spracherwerb und der Einstieg in den Job sollen nicht nacheinander, sondern idealerweise nebeneinander erfolgen.

Das Jobcenter Nordsachsen kann parallel mit Förderangeboten unterstützen, wo das fachliche Sprachniveau weiter ausgebaut werden sollte. Arbeit ist eine wichtige Grundvoraussetzung für gelungene Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Lassen Sie uns gemeinsam Menschen in Nordsachsen eine berufliche Perspektive geben und dadurch die Fachkräfte für Nordsachsen sichern.

Sprechen Sie uns gern an.

Welche Dokumente werden für eine Arbeitsaufnahme benötigt?

  • Gültiger Aufenthaltstitel oder
  • Fiktionsbescheinigung (vorläufige Aufenthaltserlaubnis)
    Läuft der gültige Zeitraum ab, muss sich Ihr Mitarbeiter/in bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.
  • Führungszeugnis
    Informationen dazu finden Sie hier:
    Führungszeugnis für Geflüchtete

Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei einer Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften?

Maßnahme beim Arbeitgeber

Mit einer Maßnahme beim Arbeitgeber soll die berufliche Eignung potentiell neuer Mitarbeiter für die angestrebte Tätigkeit erprobt bzw. weitere berufsbezogene Kenntnisse erworben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmende erhalten die Chance sich am Arbeitsplatz kennenzulernen.

Diese Maßnahme ist für den Arbeitgeber mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden und kann bis zu 12 Wochen dauern.

Eingliederungszuschuss

Ermöglicht die Unterstützung für Unternehmen, die Menschen mit erhöhtem Einarbeitungsbedarf einstellen möchten.

Mit dem Eingliederungszuschuss wird ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 % für bis zu 12 Monate als Ausgleich für vorhandene Minderleistungen gewährt.

Der Antrag muss durch den Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages erfolgen.

Berufssprachkurse

Welche Möglichkeiten des Spracherwerbs während der Beschäftigung gibt es?

Bauen auf Integrationskursen auf und helfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre fachlichen Deutschkenntnisse für den beruflichen Alltag zu
verbessern. Diese Kurse werden sowohl vorbereitend auf eine Beschäftigung, als auch während der Beschäftigung angeboten.

Eine Förderung kann über das BAMF erfolgen.

Weitere Informationen:
Deutsch für den Beruf
Unter dem Link deufoe.berlin@bamf.bund.de können Sie sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden.

Qualifizierung während der Beschäftigung

Fördert die Weiterbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in bestehender Beschäftigung.
Es können die Weiterbildungskosten für die Beschäftigten übernommen und Arbeitgebern Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten gewährt werden.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Bietet Jugendlichen die Möglichkeit zur Berufsorientierung.
Ziel ist es, Ausbildungssuchenden durch ein 6- bis 12-monatiges Langzeitpraktikum in einem Ausbildungsbetrieb den Beruf zu erproben und sich zu bewähren.

Assistierte Ausbildung (AsA Flex)

Bereitet Auszubildende auf Prüfungen vor und beinhaltet bei Bedarf auch eine sozialpädagogische Betreuung.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Hilft bei der Sicherung des Lebensunterhaltes in der Ausbildungszeit von Jugendlichen.

Was muss bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen beachtet werden?

Wenn Ihr neuer Mitarbeiter in seinem Heimatland einen Beruf erlernt oder studiert hat, können die Abschlüsse in Deutschland anerkannt oder bewertet werden. Dies ist insbesondere in den reglementierten Berufen wie beispielsweise Gesundheits- und Krankenpfleger, Erzieher oder Arzt die Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten. Eine Beschäftigung in einen nicht reglementierten Beruf ist auch ohne Anerkennung möglich.

Für eine vertiefte Beratung für die Anerkennung der ausländischen Bildungsabschlüsse können Sie sich an das Fachinformationszentrum Zuwanderung (FiZu) wenden.
Alle Informationen finden sie unter www.anerkennung-sachsen.de

Eine ausführlichere Zusammenfassung des Anerkennungsverfahren und den entsprechenden Ansprechpartnern und Beratungsstellen bezüglich der Anerkennung des ausländischen Abschlusses und Zeugnisses finden sie unter https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss

Darf ein ukrainischer Flüchtling nur bis 04.03.2024 bei mir Arbeiten?

Wenn die Aufenthaltserlaubnis eine Gültigkeit bis nach dem 01.02.2024 enthält, darf ein/e Ukrainer/in automatisch mind. bis 04.03.2025 einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Ausländerbehörde stellt in diesen Fällen keine neue Aufenthaltserlaubnis auf.

Weitere Informationen sowie Unterstützung erhalten Sie bei


Ansprechpartner

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Jobcenter Nordsachsen in allen 4 Liegenschaften zur Verfügung

Standort Oschatz

Frau Christin Hoffmann
Tel.: +49 (3435) 980 219

Frau Anja König
Tel.: +49 (3435) 980 397

Standort Eilenburg

Herr Torsten Axmann
Tel.: +49 (3423) 651 830

Frau Katleen Kebellus
Tel.: +49 (3423) 651 638

Standort Torgau

Herr Frank Liederwald
Tel.: +49 (3421) 737 269

Herr Daniel Helbig
Tel.: +49 (3421) 737 209

Standort Delitzsch

Frau Ina Leon
Tel.: +49 (34202) 987 190

Frau Corinna Fach
Tel.: +49 (34202) 987 212