Förderleistungen

Bildungsziel- und Kompetenzplanung 2024

Die Bildungs- und Kompetenzplanung 2024 wurde gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Oschatz erstellt und bildet aktuelle Trends und die Förderschwerpunkte 2024 für das Jobcenter und die Agentur für Arbeit ab.


Förderung bei Eingliederung von Arbeitnehmern

Eingliederungszuschuss

Sie sind Arbeitgeber?

Dann können Sie zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Dabei geht es nicht um eine Wirtschaftsförderung von Unternehmen, sondern lediglich um die Beseitigung beziehungsweise den Ausgleich von Minderleistungen eines Arbeitnehmers. Die Höhe und Dauer der Förderung bemisst sich daher am Umfang der Minderleistungen und dem Eingliederungserfordernis.

Wichtig

Wichtig!
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme beziehungsweise der Einstellung erfolgen! Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von Ihrem Arbeitgeberservice.

Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG)

Sie sind Arbeitgeber?

Dann können potentielle Arbeitnehmer Einblick in Ihren Betrieb erhalten und berufliche Tätigkeiten ausprobieren – das ermöglicht eine Maßnahme bei Ihnen als Arbeitgeber, kurz: MAG.

Vorteile für Sie:

  • der zukünftige Arbeitnehmer lernt Ihren Betrieb unverbindlich kennen
  • er erhält einen Eindruck vom zukünftigen Aufgabengebiet
  • Sie als Arbeitgeber lernen den zukünftigen Arbeitnehmer und seine Stärken kennen
  • im optimalen Fall erkennen Sie das Potential des Arbeitnehmers und können Ihm eine Stelle in Ihrem Unternehmen anbieten
Wichtig

Wichtig!
Unser Kunde und Ihr zukünftiger Arbeitnehmer muss einen Beratungstermin zur Durchführung einer MAG mit seiner Integrationsfachkraft vereinbaren. Alles Weitere wird im Beratungsgespräch besprochen.

Teilhabechancengesetz (THCG)

Sie sind Arbeitgeber?

Dann sieht das Teilhabechancengesetz vor, dass Sie als Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn Sie potentielle Arbeitnehmer einstellen, die länger ohne eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung waren.

Sowohl die Förderdauer als auch die Fördersumme ist gestaffelt: Die Lohnkosten für Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos waren, werden im ersten Jahr zu 75 Prozent bezuschusst, im zweiten Jahr zu 50 Prozent (§16e SGB II). Wer bereits sechs Jahre und länger Bürgergeld bezog, dessen Lohnkosten werden in den ersten beiden Jahren sogar zu 100 Prozent ersetzt; in den folgenden drei Jahren verringert sich der Zuschuss um jeweils zehn Prozent (§16i SGB II). Auch die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen werden bis zu einer Höhe von 3.000 Euro übernommen. Ganz neu ist ein begleitendes Coaching. Es steht den Neu-Beschäftigten ebenso zu wie ihren Arbeitgebern und wird von den Jobcentern übernommen.

Wichtig

Wichtig!
Sie als Arbeitgeber müssen einen Beratungstermin zur Förderung Ihres potentiellen Arbeitnehmers vor Abschluss des Arbeitsvertrages mit unseren Betriebsaquisiteuren führen. Im Beratungsgespräch werden dann alle weiteren Details geklärt.