Arbeit

Jobbörse

Aus der Jobbörse wurde die Jobsuche. Diese finden Sie jetzt im Online-Portal der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de. Hier können Arbeitnehmer passende Stellen suchen. Arbeitgebern wird hier die Möglichkeit gegeben Stellen aufzugeben oder auch passendes Personal zu suchen.

Die Jobsuche finden Sie auch in ihrem persönlichen Online-Profil. Der Vorteil hier ist, dass Sie sich individuelle Suchassistenten einrichten können und so gezielt nach Stellen suchen können, die ihnen zusagen.

Noch keine Zugangsdaten? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


JOBCafé Nordsachsen

Gemeinsam sind wir größer, als wir glauben!

Neue Wege, neue Chancen, neue Ziele.

Eine Bewerbung ist Ihnen zu anonym und Papier zu geduldig?
Wir gestalten die Jobsuche neu.

Wie? Ganz einfach! Mit unserem JOBCafé Nordsachsen.

Das JOBCafé Nordsachsen ist ein Treffpunkt mit Arbeitgebern und Ihnen.
Lassen Sie uns bei einer Tasse Kaffee oder Tee neue Wege besprechen und diese gemeinsam gehen.

Nur hier haben Sie die Möglichkeit Arbeitgeber auf Augenhöhe kennenzulernen.

Falls Sie, beim Kennenlernen des Arbeitgebers, Unterstützung vom Jobcenter Nordsachsen benötigen… wir sind für Sie da.
Wir beraten Sie umfänglich, egal ob es sich um Fragen zu Qualifizierungen oder Unterstützungsangebote bei der Arbeitssuche oder bei der Arbeitsaufnahme handelt. Wir stehen Ihnen zur Seite.

Monatlich findet an jedem Standort des Jobcenter Nordsachsens ein JOBCafé statt.
Bringen Sie Ihren aktuellen Lebenslauf mit.

Wir freuen uns auf eine gemeinsame Zeit.


Vermittlungsbudget

Sie suchen nach dem passenden Angebot oder haben schon die Aussicht, eine neue Stelle zu bekommen? Um Sie bei der Anbahnung bzw. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (auch versicherungspflichtige, berufliche Ausbildung) finanziell zu unterstützen, hält das Jobcenter Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bereit. Nachfolgend sind beispielhaft verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung durch das Vermittlungsbudget aufgezeigt:

  • Bewerbungskosten für schriftliche Bewerbungen
  • Reisekosten (z.B. für Fahrten zum Vorstellungsgespräch außerhalb des Wohnortes)
  • Kosten für Arbeitsmittel (z.B. für Arbeitsbekleidung -keine Arbeitsschutzkleidung-, sofern diese für den Arbeitsantritt notwendig ist und vom Arbeitgeber nicht gestellt wird)
  • Kosten für Nachweise und Zertifikate (z.B. Zeugnisse, Übersetzungen)
  • Fahrkosten im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme
  • Umzugskosten, wenn Sie für Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umziehen müssen

Diese Aufzählung der Möglichkeiten zur Unterstützung durch das Vermittlungsbudget ist nicht abschließend und wird individuell von ihrem/r Arbeitsvermittler/in unter Berücksichtigung des Einzelfalls entschieden.

Sie können Ihre Förderung aus dem Vermittlungsbudget online unter www.jobcenter.digital beantragen.

Im Video sehen Sie, wie der Online-Antrag Schritt für Schritt ausgefüllt wird.

Interesse? Fragen? Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf!

Buchen Sie sich einen Termin Ihrer Wahl, um über Ihr Anliegen persönlich zu sprechen. Wo und wann Sie uns erreichen können, ist ebenfalls an dieser Stelle beschrieben. Gern beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch. Nutzen Sie dafür die umfangreichen Kontaktzeiten des Servicetelefons.


Einstiegsgeld

Gut zu wissen: Beantragen Sie das Einstiegsgeld, bevor Sie die neue Stelle antreten. Sie können den Antrag nicht nachträglich stellen. Ob Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre Ansprechperson beim Jobcenter. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Förderung.

Sie stehen kurz vor dem Antritt einer neuen Stelle?

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, soll es sich für Sie finanziell lohnen, wenn Sie wieder arbeiten. Damit das auch bei zunächst gering bezahlten Stellen der Fall ist, unterstützen wir Sie finanziell beim Einstieg ins Arbeitsleben.

Das sogenannte Einstiegsgeld können Sie beantragen, wenn Sie bald einen Job antreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über Ihrem bisherigen Bürgergeld liegt.

Das Jobcenter kann Einstiegsgeld auch bei einer befristeten Stelle oder einer Stelle in Teilzeit zahlen. Das hängt unter anderem davon ab, ob sich dadurch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig verbessern, der Leistungsbezug verringert und perspektivisch beendet wird.

Buchen Sie sich einen Termin Ihrer Wahl, um über Ihr Anliegen persönlich zu sprechen. Wo und wann Sie uns erreichen können, ist ebenfalls an dieser Stelle beschrieben. Gern beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch. Nutzen Sie dafür die umfangreichen Kontaktzeiten des Servicetelefons.


Eingliederungszuschuss

Der Eingliederungszuschuss (kurz: EGZ) ist eine finanzielle Unterstützung des Jobcenters für Unternehmen. Besetzen Unternehmen ihre offenen Stellen mit Bewerberinnen oder Bewerbern, die Bürgergeld beziehen, können sie von einer Förderung profitieren. Die Beantragung muss dabei vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags durch das Unternehmen erfolgen.

Eine Förderung ist möglich, wenn …

  • bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zunächst eine geringere Arbeitsleistung als üblich zu erwarten ist und deshalb eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist.
  • der Eingliederungszuschuss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verbessert, dauerhaft eine Beschäftigung aufzunehmen.

Über die Fördermodalitäten bezüglich Höhe und Dauer des Zuschusses entscheidet das Jobcenter unter Beachtung des Einzelfalls.

Der Eingliederungszuschuss kann an Unternehmen höchstens für 12 Monate gezahlt werden. Das Unternehmen erhält während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss.

Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden.

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Förderung.

Interesse? Fragen? Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf!

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Maßnahme bei Arbeitgeber

Sie möchten sich beruflich ausprobieren? Einen Betrieb unverbindlich kennenlernen? Die Dauer richtet sich nach den individuellen Erfordernissen (mehrere Tage bis zu 12 Wochen möglich). Das Jobcenter kann ggf. die notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Maßnahme entstehen (z.B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten) übernehmen.

Die Vorteile:

  • Sie lernen einen Betrieb unverbindlich kennen.
  • Sie erhalten einen Eindruck vom Aufgabengebiet, das Sie sich wünschen.
  • Der Betrieb lernt Sie und Ihre Stärken kennen.
  • Im Optimalfall: Starten Sie Ihre neue Stelle gleich im Betrieb.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber sollen die berufliche Eignung in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit feststellen. Auch die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse können Gegenstand der betrieblichen Maßnahme sein. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber können zudem die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unterstützen.

Buchen Sie sich einen Termin Ihrer Wahl, um über Ihr Anliegen persönlich zu sprechen. Wo und wann Sie uns erreichen können, ist ebenfalls an dieser Stelle beschrieben. Gern beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch. Nutzen Sie dafür die umfangreichen Kontaktzeiten des Servicetelefons.


Teilhabe am Arbeitsmarkt

Schon längere Zeit ohne Job?

Das Jobcenter kann Sie unterstützen bei der Rückkehr ins Arbeitsleben unterstützen.
Mit speziellen Programmen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt können Schritt für Schritt Hindernisse abgebaut werden, die eine neue Stelle bislang verhindert haben.

Ihre Chancen nachhaltig verbessern

Sie sind seit mindestens 2 Jahren arbeitslos und erhalten Bürgergeld?

Dann kann das Jobcenter Sie durch Zuschüsse für Ihren zukünftigen Arbeitgeber für die Dauer von zwei Jahren unterstützen.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein Coaching, das Ihren Einstieg professionell begleitet
  • einen Zuschuss für Weiterbildungskosten, damit Sie während der Beschäftigung neue Kenntnisse erwerben oder bisherige Kenntnisse vertiefen

 

Wieder am Arbeitsmarkt teilhaben

Sie sind seit mindestens 7 Jahren ohne Job oder waren nur kurz angestellt? Dann benötigen Sie sicher eine langfristige Unterstützung.

Das Jobcenter fördert Ihre Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern in Vollzeit und in Teilzeit! Da Sie mehrere Jahre nicht gearbeitet haben, entwickeln Sie sich Schritt für Schritt. Für eine Dauer von bis zu fünf Jahren erhalten die Arbeitgeber für Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten.

Darüber hinaus bieten wir:

  • ein Coaching, das Ihren Einstieg professionell begleitet
  • Erstattung von Weiterbildungskosten während der Beschäftigung, um fit für den Arbeitsmarkt zu werden

Interesse? Fragen? Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf!

Buchen Sie sich einen Termin Ihrer Wahl, um über Ihr Anliegen persönlich zu sprechen. Wo und wann Sie uns erreichen können, ist ebenfalls an dieser Stelle beschrieben. Gern beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch. Nutzen Sie dafür die umfangreichen Kontaktzeiten des Servicetelefons.