Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Arbeitsgelegenheit

Sie möchten wieder Fuß fassen und praktische Erfahrungen sammeln?

Eine Arbeitsgelegenheit, auch AGH genannt, ist eine Eingliederungsmaßnahme, welche Sie bei der (Wieder-)Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit unterstützt. Denn, je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto mehr Wissen und Alltagsroutinen gehen mit der Zeit verloren. Durch die Arbeitsgelegenheit sammeln Sie wieder berufliche Erfahrungen, eignen sich neue Kenntnisse an und verbessern Ihre Aussichten auf eine neue Stelle.

Gut zu wissen: Wer an einer AGH teilnimmt, verrichtet zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten. Arbeitsgelegenheiten können in verschiedenen Tätigkeitsfeldern absolviert werden, welche vom Jobcenter vorgegeben werden.
Es wird kein Arbeitsverhältnis zwischen Teilnehmer und Arbeitgeber (und damit auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I) begründet; die Teilnehmer bleiben bei ihrem Jobcenter gemeldet und erhalten weiterhin Bürgergeld. Wenn Sie einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, erhalten Sie neben dem Bürgergeld eine sogenannte „Mehraufwandsentschädigung“. Damit sollen Fahrkosten oder andere entstehende Aufwendungen erstattet werden.

Interesse? Fragen? Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt auf!

Buchen Sie sich einen Termin Ihrer Wahl, um über Ihr Anliegen persönlich zu sprechen. Wo und wann Sie uns erreichen können, ist ebenfalls an dieser Stelle beschrieben. Gern beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch. Nutzen Sie dafür die umfangreichen Kontaktzeiten des Servicetelefons.

beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Wenn persönliche Probleme eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme erschweren, dann können Ihnen speziell geschulte Fallmanagerinnen und Fallmanager bei der Überwindung dieser helfen. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager können dabei auf ein umfassendes Netzwerk (u.a. Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen, Sucht- und Drogenberatungsstellen) zurückgreifen. Je nach individuellem Bedarf werden Sie z.B. bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz oder einer Schuldnerberatung unterstützt.

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Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), Frau Conny König, repräsentiert das Jobcenter Nordsachsen in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (§ 18 e Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Die BCA setzt sich dafür ein, die Beschäftigungsperspektiven für Arbeitsuchende mit familiären Verpflichtungen zu verbessern. Sie berät und unterstützt das Jobcenter, Arbeitsuchende sowie alle Arbeitsmarktpartner in übergeordneten Fragen

  • der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
  • zum Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Familienphase
    (Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen)
  • der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zu zielgruppenspezifischen Themen (z.B. Teilzeitausbildung)

um Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt entgegen zu wirken.

Durch die Zusammenarbeit mit wichtigen Institutionen, Arbeitgebern und Beratungsstellen wirkt die BCA daran mit, familienfreundliche Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt auszubauen. So können Menschen mit familiären Verpflichtungen leichter Wege in den Arbeitsmarkt finden und Arbeitgeber neue Fachkräfte gewinnen.

Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen setzen Sie sich bitte mit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Nordsachsen in Verbindung.

Unsere Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Conny König erreichen Sie unter:

Jobcenter Nordsachsen
Blomberger Str. 2,04758 Oschatz

Tel.: 03435 980 382
E-Mail: Jobcenter-Nordsachsen.BCA@jobcenter-ge.de