Datenschutzerklärung

Information zur Datenerhebung
gem. Art. 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
in Verbindung mit § 82, 82a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Die nachfolgenden Informationen dienen der Transparenz, wie das Jobcenter Nordsachsen mit personenbezogenen Daten seiner Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht.

Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB).

 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Jobcenter Nordsachsen, vertreten durch den Geschäftsführer, Blomberger-Str. 2, 04758 Oschatz.

Für die zentral von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten IT-Verfahren, die das Jobcenter Nordsachsen zur Datenverarbeitung nutzt, ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg, verantwortlich.


2. Datenschutzbeauftragter

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Jobcenter Nordsachsen, Herrn Andreas Bong, erreichen Sie unter der Postanschrift: Blomberger-Str. 2, 04758 Oschatz oder unter folgender E-Mail-Adresse: Jobcenter-Nordsachsen.Datenschutz@jobcenter-ge.de.


3. Verarbeitungszwecke

a) Gesetzliche Aufgabenerledigung
Das Jobcenter Nordsachsen verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Dabei ist das Jobcenter Nordsachsen zur wirtschaftlichen Erbringung der Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen

  • zur Beratung, auch mittels Videokommunikation
  • zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und
  • zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für die Ausstellung von Bescheinigungen, Gutscheinen, bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen, bei der Erstellung von Statistiken, zur Qualitätsüberprüfung, Befragungen zur Kundenzufriedenheit, zur Durchführung automatisierter Datenabgleiche oder zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet.

b) Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf www.arbeitsagentur.de adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus werden personenbeziehbare Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können. Weitere Einzelheiten siehe „Datenschutzerklärung für Portalnutzer“.

b) Online-Angebot des Jobcenter
Das Jobcenter verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf www.jobcenter.digital und www.jobcenter-nordsachsen.de adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können.

c) Zweckänderung
Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck zu dem sie erhoben wurden verarbeitet werden. Bei Zweckänderung ist eine vorherige erneute Information an die betroffene Person erforderlich.


4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Nordsachsen stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i.V.m. §§ 67 ff. SGB X, SGB I, SGB II, SGB III sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.


5. Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter Nordsachsen verarbeitet:

a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind beispielsweise:
Kunden- und Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten- / Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.

b) Daten zur Leistungsgewährung
Das sind beispielsweise:
Einkommens- und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe und -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten.

c) Daten zur Vermittlung / Integration in Arbeit sowie Berufsberatung
Das sind beispielsweise:
Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche) Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.
Um einen Vermittlungsvorschlag zu erstellen werden Ihre Kontaktdatenweitergegeben, damit eine Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und einem Arbeitgeber ermöglicht werden kann. Rechtsgrundlage für die Übermittlung ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit §§ 67a und 69 Abs. 1 SGB X.

d) Gesundheitsdaten
Das sind beispielsweise Daten im Rahmen von Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit oder durch Dritte (z.B. den Medizinischen Dienst der Krankenkassen), den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch einen Technischen Beratungsdienst bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Zu den Gesundheitsdaten gehören auch Daten für die Betreuung im Bereich der beruflichen Rehabilitation.


6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die unter 5. genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung vom Jobcenter Nordsachsen an Dritte übermittelt werden.

Dritte sind beispielsweise: andere Sozialleistungsträger (z.B. Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden, Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Agentur für Arbeit, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten an Andere weitergegeben werden, sofern die betroffene Person eingewilligt hat.


7. Sichere elektronische Kommunikation mit dem Jobcenter mittel Postfachservice

Bitte bedenken Sie:
Eine unverschlüsselte E-Mail ist ein unsichere Übertragungsweg und entspricht in ihrer Datensicherheit in etwa der einer Postkarte.
Nutzen Sie den Postfachservice für den schriftlichen Austausch mit uns. Voraussetzung für die Nutzung des Online-Postfachfachservice ist, dass Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Benutzerkonto unter www.jobcenter.digital angemeldet haben.
Über Ihre Zugangsdaten können Sie mit uns online kommunizieren, persönliche Angaben ändern oder Anlagen hochladen und versenden.
Wir fragen Ihre personenbezogenen Daten nicht per unverschlüsselter E-Mail ab. Auch enthalten unsere unverschlüsselten E-Mails in der Kommunikation mit Ihnen keine personenbezogenen Daten.


7. Speicherdauer

Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles.
Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn nach der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit oder aus sonstigen Gründen die Kundin oder der Kunde keinen Anspruch mehr auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes hat und eine weitere Betreuung durch das Jobcenter nicht mehr erfolgt (z.B. Bezug von Altersrente etc.).
Ausnahmen bestehen, wenn besondere Förderleistungen gewährt werden oder Rechtsstreitigkeiten noch nicht abgeschlossen sind.
Die Frist von 5 Jahren dient Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienst-, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles.
Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen.
Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert.  Diese Speicherdauer dient der Rechnungslegung gegenüber der EU und beruht auf Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

Ist eine Forderung vom Jobcenter Nordsachsen (Rückforderung / Erstattungsbescheid / Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Wurden der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service vom Jobcenter Nordsachsen beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.

Die Dokumentation von Kundenreaktionen (schriftliche, telefonische bzw. persönliche Beschwerden, Kritik, Lob und Anregungen) und damit einhergehendem Schriftverkehr werden in der IT-Anwendung des Kundenreaktionsmanagements bearbeitet. Die personenbezogenen Daten werden in der IT-Anwendung - ausgehend vom Erledigungsdatum - zum 31.12. des zweiten Folgejahres gelöscht.
Bei Petitionen und Eingaben werden parallel Papiervorgänge geführt. Diese sind ausgehend vom Erledigungsdatum 10 Jahre aufzubewahren.


8. Betroffenenrechte

a) Auskunft
Jede betroffene Person hat das Recht, vom Jobcenter Nordsachsen eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die sie betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann auf Antrag, Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

b) Berichtigung / Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Nordsachsen verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

c) Löschung
Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden.

Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.


9. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dazu gehören z.B. die Verwendung  Ihrer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse oder Angaben zu  Ihren persönlichen Lebensumstände. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.


10. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die/den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters oder den/die Bundesbeauftragte/n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung und gegen Vorschriften zur Verarbeitung von Sozialdaten verstößt.


11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter Nordsachsen beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet.

Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen und Änderungen in den persönlichen Verhältnissen angeben muss, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können.

Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen.
Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen.

Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können Leistungen ganz oder teilweise, versagt, entzogen oder sanktioniert werden.


12. Datenquellen

Das Jobcenter Nordsachsen kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben.
Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. dem Melderegister, Handelsregister, Grundbuchamt.


13. Automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching).

Dabei werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:

  • Art des Stellengesuchs (Beruf / Tätigkeit / Ausbildung),
  • Arbeitszeit (Teil-/Vollzeit, Schichten)
  • Ausübungsorte,
  • Eintrittstermin (frühestmöglicher Beschäftigungsbeginn),
  • Stärkenanalyse (Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Führerscheine, Fahrzeuge, Reise- und Montagebereitschaft)
  • Schul- und Berufsausbildung,
  • Berufserfahrung,
  • Befristung, Befristungsdauer,
  • Behinderung (mit Einwilligung),
  • Schulnoten (bei Ausbildungssuchenden).

Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs-/ Beratungsfachkraft.


14. Transparente Informationen für die Ausübung der Rechte der Betroffenen

Diese Informationen sind für jeden zugänglich und nachlesbar auf der Homepage des Jobcenters Nordsachsen www.jobcenter-nordsachsen.de sowie auf öffentlichen Aushängen in den Liegenschaften zu finden:

  • Blomberger-Str. 2, 04758 Oschatz,
  • Georgenstraße 8, 04860 Torgau,
  • Hartmannstraße 1, 04838 Eilenburg und
  • Richard-Wagner-Str. 7b, 04509 Delitzsch.

 

Herausgeber:
Jobcenter Nordsachsen
04758 Oschatz
Presse und Marketing
April 2023