Kundencenter
Zugang jobcenter.digital
Die Nutzung einer Multifaktor-Authentifizierung ist zur Anmeldung bei der Onlineplattform www.jobcenter.digital verpflichtend. Zur Umsetzung dessen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Bund-ID
Mit der BundID können Sie Behördengänge bequem online erledigen - sicher, zentral und jederzeit verfügbar. Die BundID bietet höchste Sicherheitsstandards für Ihre Daten. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen, können Sie Ihre Identität direkt digital bestätigen.
Sie benötigen dafür: eine aktivierte Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp und Ihre PIN.
Gern informieren wir Sie über BundID und erstellen gemeinsam Ihr BundID Konto. Buchen Sie sich dazu gerne einen Termin für einen Workshop.
2. BA-Secure-App
Mit der BA-Secure-App können Sie sich einfach und sicher bei jobcenter.digital anmelden. Die App ist kostenlos und kann auf Ihrem Smartphone genutzt werden.
Für die Nutzung benötigen Sie ein Smartphone. Die BA-Secure-App können Sie sich im Apple Store oder Google Play Store herunterladen.
↗ BA-Secure-App für iOS
↗ BA-Secure-App für Android
↗ Schritt für Schritt-Anleitung
3. Passkey
Sie können sich ohne Passwort anmelden. Bestätigen Sie die Anmeldung einfach mit der Gesichtserkennung, dem Fingerabdruck oder der PIN Ihres Smartphones.
Voraussetzung: Ihr Smartphone muss Passkeys unterstützen.
↗ Einrichtung und Verwaltung des Passkeys
4. TOTP Anmeldeverfahren
Bei dem TOTP-Verfahren (englischer Fachbegriff: Time-based One-time Password, Abkürzung: TOTP) verwenden Sie zusätzlich zu Ihrem Passwort einen aktuell erzeugten sechsstelligen Sicherheitscode. Den Code erhalten Sie über eine Authenticator-App auf Ihrem Smartphone.
Sie benötigen dazu eine Authenticator-App auf Ihrem Smartphone.
↗ Einrichtung und Verwaltung von TOTP
Bei Fragen unterstützen wir Sie gern – buchen Sie sich unkompliziert einen Termin bei unseren Workshops.
Termin buchen
Sie möchten sich Wartezeiten sparen? Buchen Sie sich selbst einen Termin mit wenigen Klicks.
Mit einer Terminbuchung vermeiden Sie Wartezeiten und wir können Ihr Anliegen so zügig und professionell klären.
Ganz einfach, bequem und kostenfrei – Ihr persönlicher Termin im Jobcenter Nordsachsen.
Alternativ können Sie Ihren Termin einfach über der CleverQ-App buchen.
Antragstellung
Sie möchten Grundsicherungsgeld erhalten? Ihren Antrag auf Leistungen nach dem SGB II können Sie bequem und einfach online stellen.
Das bietet gegenüber einem Papierantrag viele Vorteile. Navigieren Sie einfach und zielsicher durch die Antragsstrecke und lassen Sie sich bei aufkommenden Fragen durch die elektronischen Erläuterungen helfen.
Damit Sie Grundsicherungsgeld online beantragen können, benötigen Sie ein Benutzerkonto bei jobcenter.digital.
1. Registrieren oder anmelden
- Verfügen Sie bereits über ein jobcenter.digital-Konto, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden und den Antrag starten.
- Falls Sie noch kein jobcenter.digital-Konto haben, registrieren Sie sich einfach, schnell und sicher.
2. Grundsicherungsgeld online beantragen
- Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Antrag geführt.
- Ihnen werden nur Fragen gestellt, die für Ihre persönliche Lebenssituation wichtig sind.
- Sie erhalten hilfreiche Erläuterungen zu allen Informationen, die wir von Ihnen benötigen.
- Einige Angaben erfordern Nachweise, die Sie ebenfalls online hochladen können.
- Das Jobcenter kann schnell und online mit Ihnen digital in Kontakt treten, falls Unterlagen oder Nachweise fehlen.
Die Antragstellung funktioniert einfach und unkompliziert über jobcenter.digital. Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin an einem unserer vier Standorte buchen.
Video Grundsicherungsgeld
Wie Sie den Antrag und die Anlagen für Ihre Bedarfsgemeinschaft richtig ausfüllen, sehen Sie hier: Video Grundsicherungsgeld.
Dokumente einreichen
- Über das Online-Portal jobcenter.digital können Neu- und Weiterbewilligungsanträge und Unterlagen eingereicht sowie Veränderungen mitgeteilt werden. Ihre Anfragen und Dokumente werden unmittelbar in Ihrer digitalen Akte gespeichert und stehen uns sofort zur Verfügung.
- Sie können uns über das Portal auch sichere und verschlüsselte Postfachnachrichten übersenden. Anders als bei Ihrer privaten Emailadresse ist eine verschlüsselte Übermittlung möglich und somit vollkommen sicher.
- Bitte beachten Sie hierzu die datenschutzrechtlichen Regelungen der Bundesagentur für Arbeit.
Soweit Sie Ihren Antrag oder Unterlagen nicht digital einreichen können, können Sie das Kundencenter des Jobcenters Nordsachsen zu den Öffnungszeiten in Anspruch nehmen.
Arbeitsunfähigkeit mitteilen
Wenn Sie arbeitslos sind, Grundsicherungsgeld erhalten und arbeitsunfähig werden, teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Reichen Sie dafür einfach die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ein.
Wichtig: Sie müssen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine ausgedruckte AUB bitten und diese im Jobcenter einreichen. Wir weisen Sie daraufhin, dass Sie auf die kostenlose Ausstellung einer gedruckten AUB bestehen können. Eine elektronische AUB darf nicht durch das Jobcenter bei den Krankenkassen abgerufen werden.
Die Vorlage der AUB ist wichtig, um Sie in ihrem Integrationsprozess bestmöglich unterstützen zu können. Auch wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen und arbeitsunfähig sind, müssen Sie eine AUB im Jobcenter beziehungsweise dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.
Laden Sie Ihre AUB über jobcenter.digital hoch!
Umzug
Sie möchten umziehen? Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld umfasst auch den Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten in angemessener Höhe. Bevor Sie einen Vertrag über eine neue Unterkunft abschließen, ist es notwendig, vom bisher örtlich zuständigen Jobcenter eine Einverständniserklärung für die künftigen Aufwendungen einzuholen.
Lassen Sie sich beraten! Neben der Angemessenheit der Wohnung beraten wir Sie auch zur Übernahme von Kautionskosten.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen einfach über jobcenter.digital mit oder buchen Sie einen Termin an einem unserer vier Standorte.
Veränderung mitteilen
Über www.jobcenter.digital können Sie uns diese jederzeit mitteilen.
Die Veränderungsmitteilung können Sie online ausfüllen und an das Jobcenter übersenden. Entsprechende Nachweise wie beispielsweise Arbeitsverträge, Meldebescheinigungen, Geburtsurkunden etc. können Sie ebenfalls direkt hochladen und an Ihr zuständiges Jobcenter online übergeben. Halten Sie hierzu Ihre Anmeldedaten (Zugangsdaten) für unsere Online-Services bereit.
Die Zugangsdaten können Sie auch über das Servicecenter (03435/980493) beantragen.
Sie möchten uns Veränderungen mitteilen, wie zum Beispiel:
- Arbeitsaufnahme
- Aufnahme eine geringfügigen Beschäftigung
- Arbeitsunfähigkeiten
- Änderung der Bankverbindung
- Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung
- Änderungen in den persönlichen Verhältnissen
- Sonstige Änderungen (Aufzählung ist nicht abschließend)
Vorteile:
- Benutzeroberfläche ist auf Kundenbedürfnisse ausgerichtet
- Upload und sicherer Versand digitaler Dokumente vom Computer, Laptop, Handy oder Tablet
- Versand kann unabhängig von Service-/Öffnungszeiten erfolgen
- Nachweis über den Versand von Nachrichten bleibt im Account des Benutzers gespeichert
- Download einer Postfachnachricht als PDF-Dokument
- Es entfallen lange Postlaufzeiten, Sie sparen Portokosten und den Weg zur Post.
- Die Veränderung ist für Ihren Bearbeiter direkt ersichtlich. Sie beeinflussen damit aktiv die Bearbeitungsdauer Ihrer Unterlagen.
Ortsabwesenheit beantragen
Sie beziehen Grundsicherungsgeld für Arbeitssuchende und möchten verreisen bzw. halten sich nicht an ihrem Wohnort auf? Dann sprechen Sie vor der sogenannten „Ortsabwesenheit“ unbedingt mit ihrem Jobcenter und lassen diese genehmigen!
Das Gesetz verpflichtet Bezieher von Grundsicherungsgeld dazu, dieses mit dem Jobcenter abzustimmen, ob und wann sie Nichterreichbarkeit in Anspruch nehmen können.
Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn in dieser Zeit eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung aller Voraussicht nach nicht möglich ist. Erfolgt die vorherige Meldung nicht, sind die Leistungen zu Unrecht bezogen und werden zurückgefordert oder die Zahlung wird eingestellt, wenn während dieser Zeit einer Einladung nicht nachgekommen wurde.
Mit dem Bezug von Lohnersatzleistungen hat der Gesetzgeber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Dazu gehört auch, dass Nichterreichbarkeit genehmigt werden muss.
Für insgesamt drei Wochen (21 Tage) im Jahr kann das Jobcenter die Grundsicherungsgeld weiterzahlen. Wenn Sie länger als 21 Tage nicht erreichbar sind, erhalten Sie für diese Zeit keine Grundsicherungsgeld mehr. Ein neuer Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende ist in diesem Fall nach der Reise nicht erforderlich. Der Zeitraum von drei Wochen mit Geld und drei Wochen ohne kann innerhalb eines Kalenderjahres auch in mehreren Abschnitten genommen werden. Wer von vornherein länger als sechs Wochen zusammenhängend verreist, kann für den gesamten Zeitraum kein Geld erhalten.
Fragen Sie Ihre Nichterreichbarkeit doch gleich online an.