Arbeitgeber-/Trägerleistungen

Nach den Leistungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt ist die öffentlich geförderte Beschäftigung ein wesentlicher Bestandteil unserer Unterstützungsangebote für Kundinnen und Kunden.
Arbeitsgelegenheiten (AGH) und die Instrumente des Teilhabechancengesetzes unterstützen insbesondere Personen, die schon längere Zeit arbeitslos sind. Die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit soll helfen, dass sie in einem täglichen Rhythmus und im Austausch mit anderen Menschen bleiben. Zusätzlich ist es das Ziel, grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten aufzufrischen. Damit sollen insbesondere langzeitarbeitslose Menschen schrittweise an einen neuen Job herangeführt werden.
Um die Aussichten der Teilnehmenden zielgerichtet zu unterstützen, sollen die Einsatzbereiche arbeitsmarktnahe Tätigkeiten ermöglichen, ohne Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdrängen. Die erforderlichen Tätigkeitsbereiche ergeben sich aus den individuellen Unterstützungsbedarfen der Kundinnen und Kunden des Jobcenter Nordsachsen.
Das Teilhabechancengesetz unterstützt Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind. Mit besonderer Betreuung, individueller Beratung und gezielter Förderung sollen die beruflichen und persönlichen Fähigkeiten verbessert werden.
Gern stehen wir für Sie bereit, wenn es um die Planung, Beantragung und Durchführung von Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung geht.

Kontakt:
Jobcenter Nordsachen
Team 635 - Öffentlich geförderte Beschäftigung
Blomberger Straße 2
04758 Oschatz
Email: jobcenter-nordsachsen.team635@jobcenter-ge.de
Telefon: 03435 980 493
Arbeitsgelegenheit
Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung bei einem Träger. Sie begründen kein Arbeitsverhältnis und müssen im öffentlichen Interesse sowie wettbewerbsneutral sein.
Der Träger beantragt die Förderung. Erstattet werden nur Kosten, die unmittelbar bei der Verrichtung von Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit entstehen.
Um die Teilnehmenden bestmöglich zu unterstützen, ist die Qualität der Durchführung besonders wichtig. Sowohl bei der Beantragung einer Förderung, als auch bei der Durchführung einer AGH wird die Maßnahmequalität geprüft.
Um die Aussichten der Teilnehmenden zielgerichtet zu unterstützen, sollen die Einsatzbereiche arbeitsmarktnahe Tätigkeiten ermöglichen, ohne Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdrängen. Die erforderlichen Tätigkeitsbereiche ergeben sich aus den individuellen Unterstützungsbedarfen der Kundinnen und Kunden des Jobcenter Nordsachsen.
Die Teilnehmenden sollen mit einer AGH schrittweise an eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt werden.
Teilnehmende erhalten zusätzlich zum Bürgergeld eine angemessene Aufwandsentschädigung pro geleistete Arbeitsstunde. Durch das Bürgergeld ist die Kranken- und Pflegeversicherung gewährleistet. Der Träger trägt Sorge für die Unfallversicherung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung von Maßnahmen oder bestimmter Personen.
Die Arbeitsgelegenheiten müssen vor Beginn der Tätigkeit beim Jobcenter beantragt werden. Das Jobcenter Nordsachsen veröffentlicht jedes Jahr einen Hinweis für den Antrag zur Durchführung einer Arbeitsgelegenheit.
