Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe – auch Bildungspaket genannt – helfen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre besser am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.

Zuschüsse werden z. Bsp. für die Mittagsverpflegung, Schulausflüge, Nachhilfe, den Sportverein oder zusätzlichen Musikunterricht gewährt.

Wenn Ihre Familie Bürgergeld beziehungsweise Kinderzuschlag (KiZ) erhält, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, wenn Ihr Kind

  • jünger als 25 Jahre ist,
  • eine Kindertagesstätte (Kita) oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und
  • keine Ausbildungsvergütung erhält.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt.

Voraussetzung für die Erstattung der Kosten
Nur Kosten, die Sie nachweisen können, werden Ihnen erstattet. Reichen Sie die Belege für Ihre Ausgaben (zum Beispiel Rechnungen, Quittungen oder Fahrscheine) einfach per Postfachnachricht ein. Das geht ganz leicht und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung. Für den Schulbedarf erhalten Sie einen festen Betrag zur freien Verwendung ohne einzureichende Nachweise.

Sie beziehen noch kein Bürgergeld und möchten einen Antrag stellen? Die Antragstellung können Sie ganz einfach online über jobcenter.digital vornehmen. Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin an einem unserer vier Standorte buchen.

Überblick zu den Leistungen aus dem Bildungspaket

Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Hort
Kinder in oben genannten Einrichtungen können erhalten:

  • Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten,
  • Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen

Schule und Berufsausbildung
Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 25. Lebensjahres müssen eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten. Sie haben Anspruch auf Leistungen für:

  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 116 Euro jeweils zum 1. August und von 58 Euro zum 1. Februar
  • die Schülerbeförderung, soweit sie nicht von Dritten übernommen wird,
  • die Lernförderung, soweit die Maßnahmen angemessen sind und damit die wesentlichen Lernziele erreicht werden- Wenn Sie die Lernförderung beantragen möchten, nutzen Sie bitte diesen Vordruck
  • Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens
  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Freizeit
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft folgende Leistungen:

  • pauschal 15 Euro pro Monat (zum Beispiel für Beiträge in Vereinen, Kosten für Musikunterricht oder für Freizeiten und Angebote von Jugendeinrichtungen) – Ein Ansparen der Monatsbeträge ist möglich. So ist es z.B. möglich, eine Sommerferienfreizeit für 180,00 € in Anspruch zu nehmen, wenn in den 12 Monaten bisher keine Inanspruchnahme weiterer Teilhabekosten erfolgte.

Sie haben dazu Fragen? Dann senden Sie uns über jobcenter.digital eine Postfachnachricht oder buchen einen persönlichen Beratungstermin an einem unserer vier Standorte.