FAQ Bürgergeld
Den Antrag auf Bürgergeld können Sie im Jobcenter stellen. Dafür nehmen Sie Kontakt mit Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter auf.
Am einfachsten geht er über www.jobcenter.digital.de Dort finden Sie unterstützende Erklärvideos zum Antrag und Bescheid. Sie müssen Ihre Angaben im Erst- bzw. Weiterbewilligungsantrag mit entsprechenden Belegen nachweisen (zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge), dies können Sie ebenfalls online erledigen. www.jobcenter.digital.de eröffnet Ihnen viele Möglichkeiten. Einige davon sind z.B. der Erhalt einer Versandbestätigung sofort nach Antragstellung, Porto und Papier werden eingespart und die gestellten Anträge sind für Sie im Benutzerkonto übersichtlich jederzeit einzusehen. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie es unkompliziert unter www.jobcenter.digital einrichten.
Das Jobcenter bietet für alle Leistungsbezieher Workshops in den Geschäftsstellen zu jobcenter.digital an. In diesen wird der Umgang und die Vorteile von www.jobcenter.digital.de erläutert und dargestellt. Einen Termin dafür und für alle anderen Fragen können Sie online unter www.jobcenter-nordsachsen.de buchen.
Leistungen erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Ausgenommen sind
1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
2. Ausländerinnen und Ausländer,
- die kein Aufenthaltsrecht haben oder
- deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen,
3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
- Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe (Alleinerziehend, Warmwasser, Ernährung) – Die Voraussetzungen dafür sind immer individuell zu prüfen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
Ja, die Kosten der Unterkunft und Heizung bei einem Bürgergeldbezug können übernommen werden. Durch den Landkreis Nordsachsen wurden Höchstgrenzen festgesetzt. Über die Vorabprüfung der Kosten der Unterkunft und Heizung auf der Website des Jobcenters können Sie sich über die individuellen Höhen bzw. Beträge informieren.
Ja, als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Dies gilt auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.
Das Jobcenter hat täglich von 8.00 – 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.00-18.00 Uhr geöffnet.
Telefonisch ist das Jobcenter unter der Rufnummer 0 34 35/ 980 493 zu erreichen.
Terminvereinbarungen können schnell und unkompliziert über die Internetadresse www.jobcenter-nordsachsen.de erfolgen.
Ja, sie können unabhängig vom Wohnort in jeder der 4 Geschäftsstellen (Oschatz, Torgau, Eilenburg, Delitzsch) vorsprechen. Einfacher und unkomplizierter geht es, wenn sie sich direkt einen Termin über www.jobcenter-nordsachsen.de buchen.
Nein, der Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag schließt den Bezug von Bürgergeld aus.
Über die Internetadresse www.jobcenter-nordsachsen.de können Sie unkompliziert und auf ihr Anliegen ausgerichtet einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Jobcenter Nordsachsen buchen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
- Schulbedarf (dazu wird eine gültige Schulbescheinigung benötigt),
- Lernförderung,
- gemeinschaftliches Mittagsessen,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Verein, Musikschule u.a.),
- Teilnahme an Ausflügen in Kita und Hort,
- Schülerbeförderungskosten.
Leistungsberechtigt sind Personen, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen und
- noch keine 25 Jahre alt sind (Ausnahme: soziale & kulturelle Teilhabe bis zum 18. Lebensjahr)
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
oder - Kind in einer Tageseinrichtung sind
- Kinder bei Pflegeeltern oder Pflegeeinrichtungen (nur Mittagessen gem. SGB VIII)
- ausgenommen ist der Anspruch auf Schülerbeförderung und Schulbedarf bei Schüler*innen die BAföG oder BAB beziehen
Auch bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag kann ein Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen bestehen
FAQ BundID
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes werden Verwaltungsleistungen in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft digitalisiert. Für die Nutzung der Online-Dienste ist in der Regel ein Nutzerkonto zur Bestätigung der eigenen Identität erforderlich. Die BundID ist die zentrale Komponente des Bundes zur sicheren, einfachen und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung gegenüber digitalen Verwaltungsleistungen.
Das ist zum einen der große Aspekt der Sicherheit: Der Ausweis mit der eID gilt als äußerst sicher und die Nutzung verhindert bspw. den Identitätsdiebstahl in der virtuellen Welt.
Mit der BundID kann sich der Bürger bei jeder Verwaltung, die bereits die BundID einsetzt, anmelden: Das sind z.B. kommunale Portale sowie andere Bundesbehörden (wie dem Kraftfahrtbundesamt) und viele mehr.
Richtig. Kundinnen und Kunden der BA können ja mehrere Ansprechpartner haben: die Familienkasse für das Kindergeld, das Jobcenter für Bürgergeld oder die Agentur für Arbeitslosengeld oder auch die Agentur als Arbeitgeber. Dafür haben die Kundinnen und Kunden dann jeweils ein einzelnes Profil. Und alle diese Profile sind in einem Konto organisiert.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, welche eServices welches Vertrauensniveau erfordern.
Zunächst werden für eine Übergangszeit sämtliche eServices im SGB-Kontext (AA/J) mit der Basisregistrierung (Benutzername und Passwort) nutzbar sein.
Für die Online Angebote der Familienkassen ist dagegen bereits ein BundID Konto notwendig. Diese Angebote sind über das Vertrauensniveau substantiell nutzbar.
Um gesetzliche Vorgaben der OZG (Onlinezugangsgesetzes) und der eIDAS-Verordnung erfüllen zu können, wird die BA die BundID als zusätzliche Form der Anmeldung einführen. Das Abrufen einzelner Verwaltungsleistungen wird dann ggf. nur in Kombination mit BundID möglich sein. Jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, welche eServices welches Vertrauensniveau erfordern.
Nein, der Ausweis mit Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet werden. Die Freischaltung ist aktuell nur persönlich im Bürgeramt möglich. Nur freigeschaltete Ausweise mit eID können im Online-Bereich das Vertrauensniveau „hoch“ erzeugen. Als Alternative steht weiterhin der Papierantrag zur Verfügung.
Kundinnen und Kunden, die über kein Kartenlesegerät verfügen, haben die Möglichkeit, das NFC-fähige Mobilfunkgerät dafür zu nutzen. Sofern weder Kartenlesegerät noch NFC-fähiges Mobilfunkgerät vorhanden sind, bleibt der analoge Weg des Papierantrags.
Ja. Man benötigt entweder ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Mobiltelefon.
Kundinnen und Kunden, die nicht über ein Kartenlesegeräte verfügen, haben die Möglichkeit das NFC-fähige Mobilfunkgerät dafür zu nutzen. Sofern weder ein Kartenlesegerät noch ein NFC-fähiges Mobilfunkgerät vorhanden sind, bleibt ausschließlich der analoge Weg des Papierantrags.
Kundinnen und Kunden mit einem bestehenden BA-Konto können ihre BundID mit ihrem BA-Konto verknüpfen. Dann kann BundID als weitere Authentifizierungsmethode mit dem existierenden BA-Konto verwendet werden. Kundinnen und Kunden, die noch keine BundID haben, können dies auch im Zuge der Registrierung am BA-Portal vornehmen
Jede Sitzung mit einem entsprechenden Vertrauensniveau erfordert eine entsprechende neue Anmeldung über BundID. Dies ist erforderlich um sicherzustellen, dass auch wirklich die angegebene Person das Konto und Profil nutzt.
Nein, die Identitätsprüfung mit Vertrauensniveaus gilt nur im Online-Bereich. Die aktuelle fachliche Regulierung bleibt weiterhin bestehen, wie am Beispiel einer persönlichen Vorsprache der Kundinnen und Kunden / Ausweissichtprüfung.
Der Pass ist nicht eID fähig und kann entsprechend nicht genutzt werden. Es werden weiterhin auch analoge Zugangswege bestehen bleiben.
Bei ausländischen Pässen müssen wir zwischen EU und Drittstaaten differenzieren.
Bürger bestimmter Mitgliedsstaaten können BundID zur Identifizierung und Authentifizierung nutzen. Derzeit werden allerdings nicht die eID-Infrastrukturen sämtlicher Mitgliedsstaaten in der EU unterstützt. BundID kann auch mit einer Unionsbürgerkarte oder einem elektronischen Aufenthaltstitel verwendet werden.
Nein. Dies ist einer der wesentlichen Punkte, weshalb BundID aktuell optional und noch nicht verpflichtend für Kundinnen und Kundenist. Es gilt aktuell nur im europäischen Raum und nur mit einem elektronischen Aufenthaltstitel, einer Unionsbürgerkarte oder EU-Ausweis. Drittstaatler verwenden vorerst den aktuell bestehenden analogen Weg.
BundID ist nur im Rahmen der Identifizierung und Authentifizierung von Privatpersonen erforderlich. Für Unternehmen ist der Einsatz von Vertrauensniveaus aktuell nicht vorgesehen. Die BA wird voraussichtlich 2025 das Unternehmenskonto (ELSTER) als zusätzliche Möglichkeit der Anmeldung an das BA-Portal anbinden.
Die für das BA-Konto ausgehändigten Zugangsdaten haben weiterhin Bestand. Bei einer Umstellung der Leistungen von jobcenter.digital auf Vertrauensniveaus ist dann zusätzlich eine Anmeldung mit BundID (eigene Registrierung mit Zugangsdaten) erforderlich.