FAQ

Wie und Wo kann ich einen Antrag auf Bürgergeld stellen?

Den Antrag auf Bürgergeld können Sie im Jobcenter stellen. Dafür nehmen Sie Kontakt mit Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter auf.

Am einfachsten geht er über www.jobcenter.digital. Dort finden Sie unterstützende Erklärvideos zum Antrag und Bescheid. Sie müssen Ihre Angaben im Erst- bzw. Weiterbewilligungsantrag mit entsprechenden Belegen nachweisen (zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge), dies können Sie ebenfalls online erledigen. www.Jobcenter.digital eröffnet Ihnen viele Möglichkeiten. Einige davon sind z.B. der Erhalt einer Versandbestätigung sofort nach Antragstellung, Porto und Papier werden eingespart und die gestellten Anträge sind für Sie im Benutzerkonto übersichtlich jederzeit einzusehen. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie es unkompliziert unter www.jobcenter.digital einrichten.

Das Jobcenter bietet für alle Leistungsbezieher Workshops in den Geschäftsstellen zu jobcenter.digital an. In diesen wird der Umgang und die Vorteile von www.jobcenter.digital erläutert und dargestellt. Einen Termin dafür und für alle anderen Fragen können Sie online unter www.jobcenter-nordsachsen.de buchen.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Leistungen erhalten Personen, die

  1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  2. erwerbsfähig sind,
  3. hilfebedürftig sind und
  4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).

Ausgenommen sind

1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,

2. Ausländerinnen und Ausländer,

  • die kein Aufenthaltsrecht haben oder
  • deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen,

3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Welche Leistungen umfasst das Bürgergeld?
  • Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe (Alleinerziehend, Warmwasser, Ernährung) – Die Voraussetzungen dafür sind immer individuell zu prüfen
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
Werden Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen?

Ja, die Kosten der Unterkunft und Heizung bei einem Bürgergeldbezug können übernommen werden. Durch den Landkreis Nordsachsen wurden Höchstgrenzen festgesetzt. Über die Vorabprüfung der Kosten der Unterkunft und Heizung auf der Website des Jobcenters können Sie sich über die individuellen Höhen bzw. Beträge informieren.

Wird Einkommen bei der Gewährung von Bürgergeld berücksichtigt?

Ja, als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.

Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Dies gilt auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.

Wie hat das Jobcenter geöffnet und wie ist es telefonisch erreichbar?

Das Jobcenter hat täglich von 8.00 – 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.00-18.00 Uhr geöffnet.

Telefonisch ist das Jobcenter unter der Rufnummer 0 34 35/ 980 493 zu erreichen.

Terminvereinbarungen können schnell und unkompliziert über die Internetadresse www.jobcenter-nordsachsen.de erfolgen.

Kann ich in jeder Dienststelle, unabhängig vom Wohnort, vorsprechen um meine Anliegen zu klären?

Ja, sie können unabhängig vom Wohnort in jeder der 4 Geschäftsstellen (Oschatz, Torgau, Eilenburg, Delitzsch) vorsprechen. Einfacher und unkomplizierter geht es, wenn sie sich direkt einen Termin über www.jobcenter-nordsachsen.de buchen.

Kann ich Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld gleichzeitig erhalten?

Nein, der Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag schließt den Bezug von Bürgergeld aus.

Wie kann ich einen Termin mit dem Jobcenter für eine persönliche Vorsprache vereinbaren?

Über die Internetadresse www.jobcenter-nordsachsen.de können Sie unkompliziert und auf ihr Anliegen ausgerichtet einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Jobcenter Nordsachsen buchen.

Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es?

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
  • Schulbedarf (dazu wird eine gültige Schulbescheinigung benötigt),
  • Lernförderung,
  • gemeinschaftliches Mittagsessen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Verein, Musikschule u.a.),
  • Teilnahme an Ausflügen in Kita und Hort,
  • Schülerbeförderungskosten.
Welche Anspruchsvoraussetzung gelten für Bildung- und Teilhabeleistungen?

Leistungsberechtigt sind Personen, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen und

  • noch keine 25 Jahre alt sind (Ausnahme: soziale & kulturelle Teilhabe bis zum 18. Lebensjahr)
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
    oder
  • Kind in einer Tageseinrichtung sind
  • Kinder bei Pflegeeltern oder Pflegeeinrichtungen (nur Mittagessen gem. SGB VIII)
  • ausgenommen ist der Anspruch auf Schülerbeförderung und Schulbedarf bei Schüler*innen die BAföG oder BAB beziehen

Auch bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag kann ein Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen bestehen

Wo bekomme ich Informationen über jobcenter.digital?