FAQ
Den Antrag auf Bürgergeld können Sie im Jobcenter stellen. Dafür nehmen Sie Kontakt mit Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter auf.
Am einfachsten geht er über www.jobcenter.digital. Dort finden Sie unterstützende Erklärvideos zum Antrag und Bescheid. Sie müssen Ihre Angaben im Erst- bzw. Weiterbewilligungsantrag mit entsprechenden Belegen nachweisen (zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge), dies können Sie ebenfalls online erledigen. www.Jobcenter.digital eröffnet Ihnen viele Möglichkeiten. Einige davon sind z.B. der Erhalt einer Versandbestätigung sofort nach Antragstellung, Porto und Papier werden eingespart und die gestellten Anträge sind für Sie im Benutzerkonto übersichtlich jederzeit einzusehen. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie es unkompliziert unter www.jobcenter.digital einrichten.
Das Jobcenter bietet für alle Leistungsbezieher Workshops in den Geschäftsstellen zu jobcenter.digital an. In diesen wird der Umgang und die Vorteile von www.jobcenter.digital erläutert und dargestellt. Einen Termin dafür und für alle anderen Fragen können Sie online unter www.jobcenter-nordsachsen.de buchen.
Leistungen erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Ausgenommen sind
1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
2. Ausländerinnen und Ausländer,
- die kein Aufenthaltsrecht haben oder
- deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt und ihre Familienangehörigen,
3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
- Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe (Alleinerziehend, Warmwasser, Ernährung) – Die Voraussetzungen dafür sind immer individuell zu prüfen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
Ja, die Kosten der Unterkunft und Heizung bei einem Bürgergeldbezug können übernommen werden. Durch den Landkreis Nordsachsen wurden Höchstgrenzen festgesetzt. Über die Vorabprüfung der Kosten der Unterkunft und Heizung auf der Website des Jobcenters können Sie sich über die individuellen Höhen bzw. Beträge informieren.
Ja, als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Dies gilt auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.
Das Jobcenter hat täglich von 8.00 – 12.00 Uhr und dienstags zusätzlich von 14.00-18.00 Uhr geöffnet.
Telefonisch ist das Jobcenter unter der Rufnummer 0 34 35/ 980 493 zu erreichen.
Terminvereinbarungen können schnell und unkompliziert über die Internetadresse www.jobcenter-nordsachsen.de erfolgen.
Ja, sie können unabhängig vom Wohnort in jeder der 4 Geschäftsstellen (Oschatz, Torgau, Eilenburg, Delitzsch) vorsprechen. Einfacher und unkomplizierter geht es, wenn sie sich direkt einen Termin über www.jobcenter-nordsachsen.de buchen.
Nein, der Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag schließt den Bezug von Bürgergeld aus.
Über die Internetadresse www.jobcenter-nordsachsen.de können Sie unkompliziert und auf ihr Anliegen ausgerichtet einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Jobcenter Nordsachsen buchen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
- Schulbedarf (dazu wird eine gültige Schulbescheinigung benötigt),
- Lernförderung,
- gemeinschaftliches Mittagsessen,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Verein, Musikschule u.a.),
- Teilnahme an Ausflügen in Kita und Hort,
- Schülerbeförderungskosten.
Leistungsberechtigt sind Personen, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen und
- noch keine 25 Jahre alt sind (Ausnahme: soziale & kulturelle Teilhabe bis zum 18. Lebensjahr)
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
oder - Kind in einer Tageseinrichtung sind
- Kinder bei Pflegeeltern oder Pflegeeinrichtungen (nur Mittagessen gem. SGB VIII)
- ausgenommen ist der Anspruch auf Schülerbeförderung und Schulbedarf bei Schüler*innen die BAföG oder BAB beziehen
Auch bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag kann ein Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen bestehen